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FH 1 - 2

Auch für die Fährtenhundeprüfungen stellt die BH eine Mindestvorraus- setzung dar. Das Mindestalter des Hundes für die FH1 beträgt 18 Monate und für die FH2 20 Monate. Die Prüfungen müssen wie bei den VPG’s auch der Reihe nach durchgeführt werden.
Die Fährtenhundeprüfungen werden in 2 unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden abgehalten. Sie unterscheiden sich in der Fährtenlänge, dem Fährtenverlauf, der Anzahl der zu verweisenden Gegenstände, dem Verwitterungsalter der Fährte sowie in den Verleitungsfährten.
Auch hier sei auf die Prüfungsordnung verwiesen, wo die Durchführung und Bewertung der FH’s exakt beschrieben wird.

Für die Fährtenarbeit gilt im Allgemeinen der Leitsatz “Ohne Fleiß kein Preis”.  Es gibt verschiedene Methoden, dem Hund das Suchen bei zu- bringen. Auf jedem Fall sei dem Anfänger empfohlen, sich mit dem Ausbildungswart abzustimmen. Sicher empfiehlt es sich auch, einen “alten Hasen” als Mentor für sich zu gewinnen.