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BH

Zur BH muss der Hundeführer nachweisen, das er oder sie die Sachkundeprüfung  erfolgreich abgelegt haben. Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein. 

Zu Anfang der Prüfung erfolgt die Identifikation des Hundes über die Kontrolle der Tätowierung und/oder der Chipnummer. Hier wird auch die Unbefangenheit des Hundes bereits geprüft, was auch während des gesamten weiteren Prüfungsverlaufes geschieht.     

Die Prüfung ist in 2 Teile aufgebaut:

Im ersten Teil wird auf dem Hundeplatz die Leinenführigkeit sowie die Freifolge ohne Leine geprüft. Hier gilt es, verschiedene Übungen wie  das bei Fuß gehen, Sitz und Platz aus der Bewegung, der Lauf durch eine Personengruppe, das Heranrufen usw. möglichst fehlerfrei zu absolvieren.
Die Höchstpunktzahl beträgt 60 Punkte, die entsprechend der gezeigten Leistung vergeben werden. Es müssen mindestens 70% der möglichen Punkte, d.h. 42 Punke geholt werden, um beim zweiten Teil mitmachen zu dürfen.

Im zweiten Teil wird die Tauglichkeit des Hundes im Strassenverkehr überprüft. Es werden Begegnungen mit Personen, Radfahrern, Autos, Joggern und anderen Hunden provoziert, wobei sich der Hund unbefangen präsentieren muss. Ferner wird der Hund auch kurzzeitig vom Hundeführer allein gelassen und mittels eines zweiten Hundes, welcher im Abstand von ca. fünf Schritten  vorbeigeführt wird, überprüft. Der Prüfling hat sich ruhig zu verhalten. Gleiches gilt bei der sogenannten Fahrstuhlsituation, wo der Hund ebenfalls vom Hundeführer allein gelassen wird, hier jedoch in einer dicht gedrängt stehenden Menschenmenge.
Im gesamten zweiten Teil werden keine Punkte vergeben.

Bei der BH wird keine Prüfungsnote vergeben, sondern sie wird lediglich mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Die BH stellt eine Grundvorraussetzung für die weiteren Prüfungen (VPG und FH) dar.